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Die Kosten





Anwälte leben davon, dass sie Rechtsrat gegen Geld erteilen.

 

Dabei löst auch die Antwort auf die Frage "Können Sie mir erst mal nur sagen, wie meine Chancen stehen?" (natürlich) schon Gebühren aus, selbst dann, wenn hierauf nicht besonders hingewiesen wird.

Egal wie ein Rechtsstreit ausgeht, der Mandant muss das Honorar des Rechtsanwalts zahlen, denn der Mandant ist Kostenschuldner des Rechtsanwalts.

Leider ist die genaue Höhe der Honorare nur selten im Voraus genau einzuschätzen. Das liegt daran, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Vielzahl von Tatbeständen kennt, die Gebühren auslösen.

Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber eine Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt.

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, ist der Rechtsanwalt verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geschuldeten Gebühren abzurechnen.


Erstberatung

Eine Erstberatung, egal ob telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch in den Kanzleiräumen, kostet maximal 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, je nach Beratungsaufwand auch weniger.

Weitere Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Auch wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren zu zahlen, müssen Sie auf kompetenten Rechtsrat nicht verzichten. So besteht die Möglichkeit, im Wege der Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe staatliche Zuschüsse zu erlangen. 

Je nach Einkommenshöhe erhalten Sie anwaltliche Hilfe sogar kostenlos. Bitte scheuen Sie nicht, danach zu fragen.

Gerne ist die Kanzlei Ihnen bei Erledigung der notwendigen Formalitäten bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe behilflich.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier

Um einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe (für eine außergerichtliche Beratung) zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht (Beratungshilfestelle).

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier