Petra Franke
Rechtsanwältin
Tätigkeitsschwerpunkte*
Familienrecht
Ausländer- und Asylrecht
Interessenschwerpunkte**
Sozialrecht
Allgemeines Zivilrecht
Strafrecht
Kaufrecht
Werkvertragsrecht
Fremdsprachen
Englisch und Französisch
* Tätigkeitsschwerpunkte dürfen Rechtsanwälte nur benennen, wenn sie nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mindestens zwei Jahre auf dem genannten Gebiet nachhaltig tätig gewesen sind.
** Die Bezeichnung eines Gebietes als Interessenschwerpunkt ist zwar an keine besonderen Voraussetzungen geknüpft, bietet aber für den Rechtssuchenden einen Anhaltspunkt, auf welchem Gebiet der Rechtsanwalt besonders bewandert ist.